Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Das Recht auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung bezieht sich auf die Fähig­keit einer Per­son, selbst zu ent­schei­den, wie ihre per­sön­li­chen Daten genutzt, gespei­chert und mit ande­ren geteilt wer­den. Es ist ein grund­le­gen­des Daten­schutz­prin­zip, das die Auto­no­mie und Frei­heit der Ein­zel­nen im Umgang mit ihren eige­nen Infor­ma­tio­nen unter­streicht. Die­ses Recht gewährt den Men­schen Kon­trol­le und Ent­schei­dungs­ge­walt dar­über, inwie­weit ihre pri­va­ten Infor­ma­tio­nen von Drit­ten erfasst, ver­ar­bei­tet und ver­brei­tet wer­den dür­fen.

  • Künstliche Intelligenz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung

    In einer zuneh­mend digi­ta­li­sier­ten Welt gewinnt das The­ma Künst­li­che Intel­li­genz (KI) immer mehr an Bedeu­tung. KI bezieht sich auf die Fähig­keit von Maschi­nen, men­schen­ähn­li­che Auf­ga­ben aus­zu­füh­ren, indem sie Daten ana­ly­sie­ren, Mus­ter erken­nen und dar­aus Schluss­fol­ge­run­gen zie­hen. Obwohl KI vie­le Vor­tei­le und Chan­cen bie­tet, wirft sie auch Fra­gen bezüg­lich des Rechts auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung auf. Das…

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