KI und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Transparenz und Einwilligung

KI und das Recht auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung: Trans­pa­renz und Ein­wil­li­gung

Künst­li­che Intel­li­genz (KI) ist eine der am schnells­ten wach­sen­den Tech­no­lo­gien unse­rer Zeit. Es hat das Poten­zi­al, unser Leben in vie­ler­lei Hin­sicht zu ver­bes­sern, von der Gesund­heits­ver­sor­gung bis hin zur Auto­ma­ti­sie­rung von Arbeits­ab­läu­fen. Aber wie steht es um unse­re Pri­vat­sphä­re und unser Recht auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung?

Trans­pa­renz und Ein­wil­li­gung sind zwei wich­ti­ge Fak­to­ren, die bei der Ver­wen­dung von KI berück­sich­tigt wer­den müs­sen. Trans­pa­renz bedeu­tet, dass der Benut­zer dar­über infor­miert wer­den muss, wel­che Daten gesam­melt wer­den, wie sie ver­wen­det wer­den und wer dar­auf zugrei­fen kann. Ein­wil­li­gung bedeu­tet, dass der Benut­zer aktiv zustim­men muss, bevor sei­ne Daten ver­wen­det wer­den dür­fen.

Ein Bei­spiel dafür ist die Ver­wen­dung von Gesichts­er­ken­nungs­tech­no­lo­gie. Die­se Tech­no­lo­gie wird immer häu­fi­ger ein­ge­setzt, um Men­schen zu iden­ti­fi­zie­ren und zu ver­fol­gen. Aber ohne Trans­pa­renz und Ein­wil­li­gung kann dies zu schwer­wie­gen­den Ver­let­zun­gen des Rechts auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung füh­ren.

Es gibt jedoch auch posi­ti­ve Bei­spie­le für die Ver­wen­dung von KI im Ein­klang mit dem Recht auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung. Zum Bei­spiel kön­nen per­so­na­li­sier­te Emp­feh­lun­gen auf Basis von Nut­zer­da­ten dazu bei­tra­gen, das Benut­zer­er­leb­nis zu ver­bes­sern, solan­ge der Benut­zer dar­über infor­miert wird und sei­ne Zustim­mung gibt.

Ins­ge­samt ist es wich­tig, dass Unter­neh­men und Regie­run­gen sicher­stel­len, dass die Ver­wen­dung von KI im Ein­klang mit dem Recht auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung erfolgt. Dies kann durch die Imple­men­tie­rung von Daten­schutz­richt­li­ni­en und die Schaf­fung von Trans­pa­renz und Ein­wil­li­gung erreicht wer­den.

Die Zukunft der KI und des Rechts auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung ist unge­wiss, aber es ist wich­tig, dass wir uns bewusst blei­ben und sicher­stel­len, dass unse­re Pri­vat­sphä­re und unser Recht auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung geschützt sind.

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